Geprüfter Personalfachkaufmann IHK
+ Geprüfter Berufspädagoge IHK
- Voraussetzungen -
Zur Prüfung zum Geprüften Personalfachkaufmann vor der IHK ist zuzulassen, wer eine mit
Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der
Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nach-
weisen kann.
oder
Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und
danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung zum Geprüften Berufspädagogen vor der IHK ist zuzulassen, wer eine mit
Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der
und danach eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen kann, sowie eine erfolg-
reich abgelegte Ausbildereigneungsprüfung (Ausbilder IHK)
oder
Ein Fortbildungsabschluss zum Fachkaufmann, Fachwirt, Meister oder Aus- und
Weiterbildungspädagogen IHK. Anschließend mindestens 1-jährige Tätigkeit mit
Bezug zum Thema Aus- und Weiterbildung sowie eine erfolgreich abgelegte
Ausbilder-Eignungsprüfung (Ausbilder IHK).
oder
Fachschulabschluss und anschließend mindestens zweijährige Tätigkeit
mit Bezug zum Thema Aus- und Weiterbildung sowie eine erfolgreich abgelegte
Ausbilder-Eignungsprüfung (Ausbilder IHK).
Die Berufspraxis muss Bezug zu den Inhalten des Lehrgangs haben, d.h. Sie brauchen
zumindest in einigen Bereichen Erfahrung im Personalwesen. Ausnahmen sind im
Einzelfall nach Prüfung durch die IHK möglich!